| Dienstleistungen im Haushalt |
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Jetzt gibt es für bestimmte Dienstleistungen im Haushalt eine 20prozentige Steuerermäßigung bis maximal 1.200 Euro. Begünstigt sind bspw. die Arbeitskosten in Rechnungen für Schönheitsreparaturen wie das Malern der Wohnung oder für Reinigung. Zukünftig sollen Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten bis zu weiteren 1.200 Euro Steuerermäßigung bringen. Wer bspw. für 6.000 Euro Arbeitsleistung Parkett verlegen lässt, ging bisher leer aus. Seit dem 01.01.2009 wird er eine Steuerminderung von 1.200 € erhalten. Der neue Steuerabzug ist zusätzlich zum Steuervorteil für die bisher begünstigten Dienstleistungen vorgesehen. Wichtig ist, dass Steuerzahler sich nicht nur die Rechnung sorgsam aufbewahren, sondern den Rechnungsbetrag auch per Banküberweisung bezahlen. Barzahlungen werden nicht anerkannt. Wir weisen darauf hin, dass der Steuerabzug nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Mieter gewährt wird. |