| Steuersoftware keine Ausrede bei Fehlern |
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| Geschrieben von: Administrator |
| Sonntag, den 16. Oktober 2011 um 08:55 Uhr |
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Steuersoftware keine Ausrede bei Fehlern
Die Justizbehörde wies die Klage eines Mannes ab, der nachträglich ca. 4.000 Euro Kinderbetreuungskosten absetzen wollte. Sein Steuerprogramm hatte ihn nicht nach den Kosten gefragt. Aufgrund der "verwirrenden Steuervorschriften" habe er diese Kosten nicht geltend gemacht. Das Finanzamt lehnte eine nachträgliche Berücksichtigung ab. Zu Recht, wie das Finanzgericht Rheinland Pfalz nun entschied ( Az.: 3 K 2674/10).Der Kläger hatte angegeben, sein Computer habe ihm nicht das entsprechende Steuerformular angezeigt, sondern durch ein eigenes Menu geführt. |