Steuersoftware keine Ausrede bei Fehlern PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Sonntag, den 16. Oktober 2011 um 08:55 Uhr

Steuersoftware keine Ausrede bei Fehlern

 

Das Finanzgericht Rheinland Pfalz hat in einem Urteil am 11.10.2011 entschieden, wer seine Steuererklärung mit einem Computerprogramm selbst erstellt, muss auch das Risiko von Fehlern tragen.

Die Justizbehörde wies die Klage eines Mannes ab, der nachträglich ca. 4.000 Euro Kinderbetreuungskosten absetzen wollte. Sein Steuerprogramm hatte ihn nicht nach den Kosten gefragt. Aufgrund der "verwirrenden Steuervorschriften" habe er diese Kosten nicht geltend gemacht.

Das Finanzamt lehnte eine nachträgliche Berücksichtigung ab. Zu Recht, wie das Finanzgericht Rheinland Pfalz nun entschied ( Az.: 3 K 2674/10).Der Kläger hatte angegeben, sein Computer habe ihm nicht das entsprechende Steuerformular angezeigt, sondern durch ein eigenes Menu geführt.