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Checkliste
Hier erhalten Sie eine Liste der wichtigsten Unterlagen die wir zur Erstellung Ihrer Einkommenssteuererklärung benötigen.
Einkommensnachweise
elektronische Lohnsteuerbescheinigung(en) Nachweis über Arbeitslosengeld Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld Rentenbescheide bzw. Anpassungsmitteilungen Mieteinnahmen Einnahmen der Mietnebenkosten Zinseinnahmen Konkursausfallgeld Abfindungen (Kopie Auflösungsvertrag)
Kinder
Kopie Ausbildungsvertrag, Studienbescheinigungen, Wehr- oder Zivildienstbescheinigung Eigene Einkünfte ( Kopie elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Bafög – Bescheid) Kinderbetreuungskosten ( Nachweis über Kindergartenkosten, Tagesmutter etc.)
Sonderausgaben
Zahlungsnachweis für Versicherungen (Lebens-, Unfall- Haftpflicht- und Pflegeversicherung) Spendenbescheinigungen, Parteibeiträge Steuerberatungskosten Kosten für die eigene Berufsausbildung (Teilnahmebescheinigung, Fahrkosten, Literatur etc)
Außergewöhnliche Belastungen
Belege über Selbstbehalte für Arzt-, Zahnarzt- und Medikamentenkosten sowie Brillen Beerdigungs- / Scheidungskosten Kurkosten (amtsärztliches Attest vor Kurbeginn oder vergleichbar) Unterhalt an Angehörige (Nachweis über Zahlungen, Nachweis eigener Einkünfte, Bedürftigkeitsbescheinigung) Hilfe im Haushalt (Nachweis über Krankheit, Behindertenausweis) Kopie des Behindertenausweises
Werbungskosten
Nachweis über Fahrkosten Beiträge zu Berufsverbände (Gewerkschaften) Belege Quittungen für Arbeitsmittel, Fachliteratur etc. Belege Quittungen für typische Berufskleidung Aufwendungen für das Arbeitszimmer Unterlagen über die berufliche Weiterbildung Nachweise für Bewerbungskosten Doppelte Haushaltsführung (Mietvertrag Zweitwohnung)
Weitere Unterlagen für Ihre
Einkommenssteuererklärung
Anlage VL (Vermögenswirksame Leistungen) Steuerbescheid des Vorjahres Riesterrente (Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG bzw. § 92) Aufhebungsbescheide zum Kindergeld
Kapitalerträge
Steuerbescheinigung/en über die Zinserträge
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Setzen Sie sich am besten vorab mit Ihrem Beratungsstellenleiter in Verbindung.
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